Startseite / Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen DVI Energi A/S, CVR-Nummer 30553047, (nachstehend „DVI“ genannt) und gewerblichen Kunden in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und Dienstleistungen durch DVI an den Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten auch ohne erneute ausdrückliche Erwähnung für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen unverändert fort.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden.
Vertragsgrundlage
Die Bedingungen bilden zusammen mit einer gegebenenfalls gesonderten Vereinbarung sowie der Auftragsbestätigung von DVI die gesamte Vertragsgrundlage zwischen DVI und dem Kunden („Vertragsgrundlage“). Die Einkaufsbedingungen des Kunden usw., die auf Bestellungen aufgedruckt oder DVI auf andere Weise mitgeteilt wurden, sind nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage, unabhängig davon, ob DVI dagegen Einspruch erhoben hat.
Produkte und deren Verwendung
Produkte und Ersatzteile, die von DVI an den Kunden verkauft und geliefert werden, entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung den dänischen Rechtsvorschriften.
Verwendung der Produkte
Die Produkte von DVI sind für den gewöhnlichen Gebrauch bestimmt. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, wird keine Verantwortung dafür übernommen, dass die Produkte den spezifischen Bedürfnissen oder Anforderungen des Kunden entsprechen einschließlich Anforderungen an Kapazität, besondere Qualität oder besondere Eigenschaften oder dass sie für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind.
Mangels einer anderweitigen Vereinbarung obliegt es daher ausschließlich dem Kunden sicherzustellen, dass die bestellten Produkte geeignet sind, seine jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen.
Preise und Preisänderungen
Preise
Alle Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Unvorhergesehene Kosten
Sollte DVI in dem Zeitraum zwischen (i) dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen DVI und dem Kunden über den Kauf/Verkauf eines Produkts und (ii) dem Lieferzeitpunkt des betreffenden Produkts mit zusätzlichen Kosten belastet werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren, ist der Kunde verpflichtet, eine entsprechende Preiserhöhung für die bestellten Produkte aufgrund dieser Mehrkosten zu akzeptieren.
Tritt ein solcher Umstand ein, wird DVI den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
Zahlungsbedingungen und Sicherheiten
Zahlung
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich ausschließlich aus der individuell mit dem Kunden vereinbarten Regelung oder aus der Auftragsbestätigung von DVI. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, ist DVI berechtigt, sämtliche weiteren Lieferungen unverzüglich einzustellen.
Verzugszinsen
Begleicht der Kunde eine fällige Rechnung aus Gründen, die nicht von DVI zu vertreten sind, nicht rechtzeitig, werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2 % für jeden angefangenen Monat berechnet.
Eigentumsvorbehalt
DVI behält sich das Eigentum an jedem gelieferten Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Zinsen und Kosten vor.
Bei Zahlungen nach dem Fälligkeitszeitpunkt behält sich DVI das Recht vor, zukünftige Lieferungen nur gegen Barzahlung oder Vorauszahlung auszuführen.
Vertragsschluss
Vertragsabschluss
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem DVI dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt, stellen sämtliche von DVI übermittelten Preisangaben und Bedingungen ausschließlich einer unverbindlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Dies gilt selbst dann, wenn die übermittelten Unterlagen als „Angebot“ oder ähnlich bezeichnet sind. Eine rechtliche Verpflichtung von DVI gegenüber dem Kunden entsteht erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Kunden. Sämtliche Vereinbarungen erlangen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von DVI, Rechtwirksamkeit.
Die Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Abweichende Bedingungen
Weicht die Auftragsbestätigung von DVI von der Bestellung des Kunden oder von der Vertragsgrundlage ab und möchte der Kunde diese abweichenden Bedingungen nicht akzeptieren, hat er DVI dies innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, ist der Kunde an die Auftragsbestätigung gebunden.
Erfolgt ein Angebot von DVI ohne die Festlegung einer besonderen Annahmefrist, ist DVI an dieses Angebot nur bis zum Ablauf von 12 Wochen ab dem Datum des Angebots gebunden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als erloschen, sofern die Annahmeerklärung des Käufers DVI nicht zugegangen ist.
Lieferung
Lieferbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung durch DVI Ex Works (INCOTERMS 2023) ab dem Lager von DVI, Skørping Nord 4, 9520 Skørping. Dies bedeutet insbesondere, dass die Lieferung als erfolgt gilt, sobald die Ware am Lager von DVI zur Abholung bereitgestellt wurde.
Hat sich DVI schriftlich verpflichtet, den Transport der Produkte zu organisieren, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Ort gemäß „Delivered At Place Unloaded“ (DPU) (INCOTERMS 2023). In diesem Fall ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Lieferort über eine befestigte und befahrbare Zufahrt erreichbar ist und eine sofortige sowie sichere Entladung gewährleistet werden kann. Kann eine sofortige Entladung nicht erfolgen, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten.
Untersuchungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Produkte bei der Lieferung zu untersuchen. Stellt der Kunde einen Fehler oder Mangel fest, den er geltend machen möchte, hat er diesen unverzüglich und schriftlich gegenüber DVI anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die unverzügliche schriftliche Anzeige eines Fehlers oder Mangels, den er entdeckt hat oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung hätte entdecken müssen, und erfolgt die Anzeige spätestens nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Entdeckung oder dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel hätte entdeckt werden müssen, kann der Mangel später nicht mehr geltend gemacht werden.
Lieferverzögerung
DVI ist stets bemüht, die Produkte zum angegebenen Liefertermin zu liefern. Sollte DVI dennoch mit einer Verzögerung der Lieferung rechnen, wird DVI den Kunden hierüber informieren und gleichzeitig einen neuen voraussichtlichen Liefertermin mitteilen.
Rücktrittsrecht des Kunden bei Lieferverzug
Unterlässt es DVI, aus Gründen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist und die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (vgl. Ziff. 9.10), spätestens 30 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin zu liefern, und erfolgt die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen, ist der Kunde berechtigt, die von dem Lieferverzug betroffene Bestellung bzw. die betroffenen Bestellungen durch schriftliche Mitteilung an DVI ohne weitere Fristsetzung zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Rechte wegen Lieferverzugs stehen dem Kunden nicht zu. Insbesondere kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche gegen DVI geltend machen, es sei denn, DVI hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Rückgabe von Produkten
Eine Rückgabe von Produkten an DVI ist nur zulässig, sofern hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Wird eine solche Vereinbarung geschlossen, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 90 % des in Rechnung gestellten Betrags abzüglich der Transportkosten, vorausgesetzt, dass das Produkt unbenutzt und unbeschädigt ist.