Anwendungsbereich

Anwendungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen DVI Energi A/S, CVR-Nummer 30553047, (Nachstehend „DVI“ genannt) und gewerblichen Kunden in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und Dienstleistungen durch DVI an den Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten auch ohne erneute ausdrückliche Erwähnung für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen unverändert fort. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden

Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage. Die Bedingungen bilden zusammen mit einer gegebenenfalls gesonderten Vereinbarung sowie der Auftragsbestätigung von DVI die gesamte Vertragsgrundlage zwischen DVI und dem Kunden („Vertragsgrundlage“). Die Einkaufsbedingungen des Kunden usw., die auf Bestellungen aufgedruckt oder DVI auf andere Weise mitgeteilt wurden, sind nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage, unabhängig davon, ob DVI dagegen Einspruch erhoben hat.

Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der Vertragsgrundlage sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.

Produkte und deren Verwendung

Produkte und Ersatzteile

Produkte und Ersatzteile, die von DVI an den Kunden verkauft und geliefert werden, entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung den dänischen Rechtsvorschriften.

Verwendung der Produkte

Die Produkte von DVI sind für den gewöhnlichen Gebrauch bestimmt. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, wird keine Verantwortung dafür übernommen, dass die Produkte den spezifischen Bedürfnissen oder Anforderungen des Kunden entsprechen einschließlich Anforderungen an Kapazität, besondere Qualität oder besondere Eigenschaften oder dass sie für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind. Mangels einer anderweitigen Vereinbarung obliegt es daher ausschließlich dem Kunden sicherzustellen, dass die bestellten Produkte geeignet sind, seine jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen.

Preise und Preisänderungen

Preise

Alle Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

Unvorhergesehene Kosten

Sollte DVI in dem Zeitraum zwischen (i) dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen DVI und dem Kunden über den Kauf/Verkauf eines Produkts und (ii) dem Lieferzeitpunkt des betreffenden Produkts mit zusätzlichen Kosten belastet werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren, ist der Kunde verpflichtet, eine entsprechende Preiserhöhung für die bestellten Produkte aufgrund dieser Mehrkosten zu akzeptieren. Tritt ein solcher Umstand ein, wird DVI den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

Zahlungsbedingungen und Sicherheiten

Zahlung

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich ausschließlich aus der individuell mit dem Kunden vereinbarten Regelung oder aus der Auftragsbestätigung von DVI. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, ist DVI berechtigt, sämtliche weiteren Lieferungen unverzüglich einzustellen.

Verzugszinsen

Begleicht der Kunde eine fällige Rechnung aus Gründen, die nicht von DVI zu vertreten sind, nicht rechtzeitig, werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2 % für jeden angefangenen Monat berechnet.

Eigentumsvorbehalt

DVI behält sich das Eigentum an jedem gelieferten Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Zinsen und Kosten vor. Bei Zahlungen nach dem Fälligkeitszeitpunkt behält sich DVI das Recht vor, zukünftige Lieferungen nur gegen Barzahlung oder Vorauszahlung auszuführen.

Vertragsschluss

Vertragsabschluss

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem DVI dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt, stellen sämtliche von DVI übermittelten Preisangaben und Bedingungen ausschließlich einer unverbindlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Dies gilt selbst dann, wenn die übermittelten Unterlagen als „Angebot“ oder ähnlich bezeichnet sind. Eine rechtliche Verpflichtung von DVI gegenüber dem Kunden entsteht erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei dem Kunden. Sämtliche Vereinbarungen erlangen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von DVI, Rechtwirksamkeit. Die Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Abweichende Bedingungen

Weicht die Auftragsbestätigung von DVI von der Bestellung des Kunden oder von der Vertragsgrundlage ab und möchte der Kunde diese abweichenden Bedingungen nicht akzeptieren, hat er DVI dies innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, ist der Kunde an die Auftragsbestätigung gebunden. Erfolgt ein Angebot von DVI ohne die Festlegung einer besonderen Annahmefrist, ist DVI an dieses Angebot nur bis zum Ablauf von 12 Wochen ab dem Datum des Angebots gebunden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als erloschen, sofern die Annahmeerklärung des Käufers DVI nicht zugegangen ist.

Lieferung

Lieferbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung durch DVI Ex Works (INCOTERMS 2023) ab dem Lager von DVI, Skørping Nord 4, 9520 Skørping. Dies bedeutet insbesondere, dass die Lieferung als erfolgt gilt, sobald die Ware am Lager von DVI zur Abholung bereitgestellt wurde. Hat sich DVI schriftlich verpflichtet, den Transport der Produkte zu organisieren, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Ort gemäß „Delivered At Place Unloaded“ (DPU) (INCOTERMS 2023). In diesem Fall ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Lieferort über eine befestigte und befahrbare Zufahrt erreichbar ist und eine sofortige sowie sichere Entladung gewährleistet werden kann. Kann eine sofortige Entladung nicht erfolgen, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten.

Untersuchungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Produkte bei der Lieferung zu untersuchen. Stellt der Kunde einen Fehler oder Mangel fest, den er geltend machen möchte, hat er diesen unverzüglich und schriftlich gegenüber DVI anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche schriftliche Anzeige eines Fehlers oder Mangels, den er entdeckt hat oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung hätte entdecken müssen, und erfolgt die Anzeige spätestens nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Entdeckung oder dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel hätte entdeckt werden müssen, kann der Mangel später nicht mehr geltend gemacht werden.

Lieferverzögerung

DVI ist stets bemüht, die Produkte zum angegebenen Liefertermin zu liefern. Sollte DVI dennoch mit einer Verzögerung der Lieferung rechnen, wird DVI den Kunden hierüber informieren und gleichzeitig einen neuen voraussichtlichen Liefertermin mitteilen.

Rücktrittsrecht des Kunden bei Lieferverzug

Unterlässt es DVI, aus Gründen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist und die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (vgl. Ziff. 9.10), spätestens 30 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin zu liefern, und erfolgt die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen, ist der Kunde berechtigt, die von dem Lieferverzug betroffene Bestellung bzw. die betroffenen Bestellungen durch schriftliche Mitteilung an DVI ohne weitere Fristsetzung zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte wegen Lieferverzugs stehen dem Kunden nicht zu. Insbesondere kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche gegen DVI geltend machen, es sei denn, DVI hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Rückgabe von Produkten

Eine Rückgabe von Produkten an DVI ist nur zulässig, sofern hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Wird eine solche Vereinbarung geschlossen, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 90 % des in Rechnung gestellten Betrags abzüglich der Transportkosten, vorausgesetzt, dass das Produkt unbenutzt und unbeschädigt ist.

Haftung

Garantie und Haftungsbeschränkung

DVI gewährt eine Garantie auf alle Produkte, die DVI selbst herstellt und vertreibt. Die Garantie umfasst die üblichen Reparaturkosten infolge von innenliegenden, technischen Defekten an der Wärmepumpe. Für die Aufrechterhaltung der Garantie ist es erforderlich, dass die Wärmepumpe gemäß den geltenden Vorschriften einmal jährlich auf Kosten des Käufers gewartet wird. Bei jeder Reklamation innerhalb der Garantielaufzeit müssen die jährlichen Wartungsprotokolle als Nachweis vorgelegt werden, bevor eine Mangelbeseitigung durchgeführt werden kann. Wurden die jährlichen Wartungen nicht von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt, erlischt die Garantie. DVI gewährt dem Kunden eine Garantie für die Produkte gemäß dem übermittelten Garantiezertifikat. Diese Garantie tritt an die Stelle der gesetzlichen Haftung von DVI, einschließlich der Bestimmungen des Kaufrechts, mit Ausnahme zwingender gesetzlicher Vorschriften. Sofern DVI nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder eine Haftung aufgrund zwingenden Rechts besteht, stellt die Garantie den vollständigen Haftungsumfang von DVI für die verkauften Produkte dar. Die Wärmepumpe muss mit der üblichen Sorgfalt und entsprechend den von DVI bereitgestellten Montage- und Bedienungsanleitungen verwendet werden. Ist die Wärmepumpe nicht ordnungsgemäß durch den Händler installiert worden oder wurde sie unsachgemäß betrieben, erlischt die Garantie. Die Garantie gilt für den Erstkäufer sowie für dessen etwaigen Rechtsnachfolger. Die Wärmepumpe darf nicht von der Adresse, an der sie installiert wurde, entfernt oder an einen anderen Standort verbracht werden; in einem solchen Fall erlischt die Garantie. Jede Reklamation im Zusammenhang mit einem Garantiefall muss stets von dem Kunden eingereicht werden, der die Wärmepumpe bei DVI erworben hat. Die Garantiefrist beginnt mit dem Lieferdatum der Wärmepumpe.

Reparatur während der Garantiezeit

Sollte eine Reparatur erforderlich werden, ist DVI über das Reklamationsformular zu kontaktieren. DVI behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen entweder eine Reparatur durchzuführen oder die gesamte Wärmepumpe auszutauschen. Im Garantiefall hat der Händler DVI unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern über den möglichen Garantiefall zu informieren. Einsätze von Servicetechnikern, die sich als unbegründet erweisen, erfolgen auf Kosten des Anforderers.

Garantiezeitraum

Die Dauer der Garantie ergibt sich aus dem übermittelten Garantiezertifikat. Bei der Behebung von Mängeln innerhalb der Garantiezeit für Wärmepumpen im Leistungsbereich von 4–20 kW wird auf die eingesetzten Ersatzteile eine neue Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gewährt. Bei der Behebung von Mängeln innerhalb der Garantiezeit für Gewerbewärmepumpen im Leistungsbereich von 40–200 kW wird auf die eingesetzten Ersatzteile eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten gewährt. Für Ersatzteile, die im Einzelverkauf erworben werden, gilt eine Garantiefrist von 12 Monaten.

Produkthaftung und Produkthaftpflichtversicherung

DVI haftet für Produktschäden in Bezug auf gelieferte Produkte und Ersatzteile in dem Umfang, in dem eine solche Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht. Der Kunde hat DVI in dem Umfang schadlos zu halten, in dem DVI aufgrund abdingbarer gesetzlicher Bestimmungen einer Produkthaftung unterliegen sollte. DVI hat eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Kunde kann auf Anfrage Informationen zu Deckungssummen und weiteren Versicherungsdetails erhalten.

Indirekte Schäden

Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen im Vertragswerk haftet DVI unter keinen Umständen für indirekte Schäden, einschließlich Produktionsausfall, Umsatzverlust, Gewinnentgang, Zeitverlust oder Verlust von Goodwill, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Höhere Gewalt

DVI haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle von DVI liegen und die DVI zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte. Im Falle höherer Gewalt informiert DVI den Kunden unverzüglich und ist berechtigt, die Lieferung bis zum Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt zu verschieben. Beispiele für höhere Gewalt sind außergewöhnliche Naturereignisse, extreme Witterungsbedingungen, Pandemien, allgemeine Lieferhindernisse, Warenknappheit, ausbleibende oder verspätete Lieferungen von (Unter-) Lieferanten, Krieg, Terrorakte, Brand, Überschwemmungen, Vandalismus sowie Arbeitskämpfe.

Technische Dokumentation und Produktänderungen

Technische Dokumentation

Produktinformationen, Abbildungen, Zeichnungen, Datenblätter und sonstige Angaben zu technischen Daten, einschließlich solcher in Katalogen, Werbematerialien oder anderem verkaufsfördernden Material, die von DVI übermittelt oder anderweitig zugänglich gemacht werden, dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Solche Angaben und Daten sind nur dann verbindlich, wenn hierzu eine gesonderte Garantie abgegeben wurde.

Produktänderungen

DVI ist berechtigt, Änderungen an den Produkten von DVI vorzunehmen. Solche Produkt- oder Designänderungen verpflichten DVI jedoch nicht dazu, entsprechende Änderungen an bereits bestellten oder gelieferten Produkten vorzunehmen.

Immaterialgüterrechte

Eigentumsrecht

DVI überträgt dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit Produkten, Ersatzteilen oder zugehörigem Material. Sämtliche übergebenen Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum von DVI und dürfen ohne vorherige Zustimmung von DVI nicht an Dritte weitergegeben werden.

IPR-Verletzung

Falls die gelieferten Produkte oder Ersatzteile Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen, ist DVI auf eigene Kosten verpflichtet: (i) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die verletzenden Produkte oder Ersatzteile weiterhin zu nutzen, (ii) die verletzenden Produkte oder Ersatzteile so zu ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt, oder (iii) die verletzenden Produkte oder Ersatzteile durch solche zu ersetzen, die keine Rechte verletzen. Der Kunde hat keine weiteren Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter durch Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen, und DVI hat freie Wahl zwischen den oben genannten Optionen.

Marketing

DVI ist berechtigt, den Kunden in eigenen Marketingmaterialien als Referenz zu verwenden.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Verarbeitung

DVI verarbeitet personenbezogene Daten unter gebührender Beachtung der Datenschutzverordnung und des Datenschutzgesetzes.

Speicherung und Weitergabe

DVI speichert die Daten so lange, wie es für den Zweck erforderlich ist, zu dem die Daten verarbeitet werden. DVI gibt die Daten weder weiter, verkauft sie noch überträgt sie in sonstiger Weise an Dritte, es sei denn, der Kunde hat zugestimmt.

Kontakt

Möchte der Kunde Auskunft darüber erhalten, welche Daten verarbeitet werden, oder die Löschung bzw. Berichtigung der Daten verlangen, kann er sich an Gitte Kragbæk, gkk@dvienergi.com wenden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht

Die Geschäftsbeziehungen der Parteien unterliegen in jeder Hinsicht dänischem Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand

Jede Streitigkeit, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen der Parteien entsteht, ist am allgemeinen Gerichtsstand von DVI auszutragen. DVI ist jedoch jederzeit berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.